Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Angebot vom Wildact Adventure AB interessieren und danken Ihnen für Ihr Vertrauen. 
 

1. Vertragsabschluss

1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Wildact Adventure AB (Wildact) ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (einschliesslich der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Wildact wirksam. Wir möchten Sie deshalb bitten, die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen.

1.2 Abweichungen des Vertragsinhaltes vom Basisangebot: Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von Wildact vorbehaltlos akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1  Preis
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Internet-Angebot (www.wildact.net) oder der speziell auf Ihre Wünsche ausgearbeiteten Offerte. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich alle Preise pro Person in Euro.

2.2  Anzahlung und Restzahlung
Bei Erhalt der Rechnung resp. Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in der Höhe von 30% der Gesamtrechnung zahlbar innerhalb 10 Tagen fällig. Der Restbetrag des Reisepreises für Tourenangebote hat bis spätestens 60 Tage vor Abreise auf einem Konto von Wildact einzutreffen.
Der gesamte Reisepreis muss also 60 Tage vor Antritt des Arrangements bei Wildact eingetroffen sein. Davon abweichende Zahlungskonditionen sind nur nach Absprache mit Wildact möglich. Trifft Ihre Zahlung nicht fristgerecht ein, so kann Wildact die gebuchten Leistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziff. 3.3 geltend machen.

2.3 Kurzfristige Buchung
Bei Buchungen, welche weniger als 60 Tage vor Reise- resp. Tourbeginn gemacht werden, so ist vom Reisenden nach Erhalt der Rechung bzw. Buchungsbestätigung der gesamte Rechnungsbetrag umgehend bis vor Reisebeginn zu begleichen.

2.4 Preiserhöhung
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die von uns veröffentlichten Preise nachträglich erhöht werden müssen. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus: 

  • neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren
  • Wechselkursänderungen
  • staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

Falls Wildact die angegeben Preise aus den oben genannten Gründen erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 20% des gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Wildact wird Ihnen in diesem Fall den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten. Sie können aber stattdessen auch eine andere, von Wildact vorgeschlagene, Ersatzreise buchen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Den Preisunterschied zwischen der von Ihnen ursprünglich gebuchten Reise und der billigeren Ersatzreise, erstatten wir Ihnen selbstverständlich zurück.

Die oben genannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine Programmänderung bis 3 Wochen vor der Abreise Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommen.

3. Rücktrittsbedingungen und Änderungen

3.1 Mitteilung an Ihre Buchungsstelle
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Wildact schriftlich mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten Annullation.

3.2 Bearbeitungsgebühren
Wir erheben für Annullierungen, Änderungen und Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von 60 € pro Person, jedoch maximal  € 120.– pro Auftrag. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon- und faxgebühren. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullierungskostenversicherung gedeckt. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten zusätzlich die Bestimmungen gemäss Ziff. 3.3.

3.3 Annnullierungskosten
Soweit bei der Programmausschreibung keine speziellen Annullierungsbestimmungen abgedruckt sind, werden Ihnen nachfolgende Annullierungskosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet,

bis zu 60 Tage vor Reisebeginn 30% des Gesamtbetrages
59 – 31 Tage 80%
30 – 8 Tage 90%
ab dem 7. Tag bis zu Reisebeginn und Fernbleiben ohne Abmeldung („no-show") 100%

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei Wildact. Bei Annullationen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

3.4 Annullierungskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungs­kosten-Ver­sicherung.

Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod eines/einer Versicherten, einer sehr nahestehenden Person (z.B. Ehegatte, Eltern, nahe Verwandte) sowie bei bedeutender Beschädigung des Eigentums werden die dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Annullierungskosten für die gebuchten Leistungen (Ziff. 3.3.) vergütet. Massgebend für die Zahlungspflicht sind die detaillierten Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft.

Ihre Buchung bei Wildact beinhaltet keinerlei Versicherungen!

3.5 Ersatzperson
Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist Wildact bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die sie mit uns vereinbart haben. Sie hat ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen (Pass, Visa, Impfvorschriften) zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.

Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entstehenden Mehrkosten sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und die sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem der obengenannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3.3).

4. Haftung

4.1. Allgemein
Wildact vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es der Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, und Wildct an der Minderleistung ein Verschulden trifft.

4.2 Haftungsbeschränkung
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von Wildact. Insoweit haftet Wildact nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.

4.3 Haftungsausschlüsse
Wildact haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
  • auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist
  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Wildact oder ein kooperierender Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte
  • schlechte Wetter- und Schneeverhältnisse und hohe Temperaturen (>0°C), welche die Sicherheit von Mensch und Tier gefährden.

4.4 Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt Wildact die Haftung nur, sofern diese Schäden von Wildact oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationalen Abkommen und nationalen Gesetze (siehe Ziff. 4.2).

4.5 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit Wildact entstehen, übernehmen wir die Haftung, falls uns, oder einem von uns beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den bezahlten Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 4.2).

Sach- und Vermögensschäden an Leihgegenständen von Wildact, welche von ihnen durch unsachgemässe Handhabung und nichtbestimmungsmässigem Gebrauch verursacht werden, sind von ihnen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu erstatten.

4.6 Versicherung
Wir möchten Ihnen in jedem Fall empfehlen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, z.B. für Annullation der Reise,  Unfall und Krankheit, Reisegepäck, Extra-Rückreise usw.

5. Beanstandungen

5.1 Mängel der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen sie dies unverzüglich Wildact bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.

5.2 Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen müssen Sie bis spätestens 10 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

5.3 Mitwirkungspflicht
Sie haben den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere haben Sie den Wildact auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

6. Programmänderungen

6.1 Wildact behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Wildact nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren.

6.2 Minderwert der Reise
Muss Wildact eine von ihnen bereits angetretene Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten sie von Wildact eine Rückvergütung, sofern es sich nicht um Umstände handelt, für die wir nach Ziff. 6.1 nicht einzustehen haben.

7. Nichtdurchführung einer Reise

7.1 Wildact ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullierungskosten analog Ziff. 3.3 verrechnet.

7.2 Mindestteilnehmerzahl
Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die in der Programmveröffentlichung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn von uns abgesagt werden. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

7.3 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen oder Streiks, welche Wildact direkt betreffen, können Wildact zwingen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall bemühen wir uns, sie so rasch als möglich zu orientieren. Allfällige Rückerstattungen entsprechen maximal dem Reisepreis. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

7.4 Reiserestriktionen
Die Reisenden sind verpflichtet sich selbständig über geltende aktuelle Reiserestriktionen zu informieren.
Sind Sie selbst, eine Ihnen nahestende Person oder Mitreisende an einem pandemischen Erreger (z.B. Covid19) erkrankt, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen nicht und es können keine Forderungen an Wildact gestellt werden. Wildact empfielt Ihnen den Abschluss einer Reiseannullierungskostenversicherung.

Ist es Ihnen nicht möglich aufgrund rechtlich geltender Bestimmungen nach Schweden einzureisen oder aus ihrem Ursprungsland auszureisen, so erfolgt eine Rückerstattung gemäss Ziff. 3.2 und 3.3. Dasselbe gilt bei einer Annulation der Reise ihrerseits, wenn Sie auf Grund einer Pandemie gezwungen wären, sich während der Anreise nach Schweden oder nach der Heimreise in ihr Ursprungsland, in Quarantäne zu begeben.
Die Beweislast für oben genannte Tatsachen (unter 7.4) liegt bei ihnen, d.h. sie haben Wildact offiziell anerkannte Dokumente in schriftlicher Form zu unterbreiten (Soziale Medien wie FaceBook oder Bloggs sind z.B. keine offiziellen Quellen).
Falls sich die behördlich angeordneten Reisebedingungen während ihres Aufenthaltes bei Wildact ändern und Sie daraus zu einer vorzeitigen Abreise verpflichtet wären oder Sie sich daraus anschliessend in Quarantäne begeben müssen, so können gegenüber Wildact keine Forderungen von Minderleistungen oder nicht erbrachten Leistungen geltend gemacht werden.

8. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8.1 Für Bürgerinnen der Schweiz, von Deutschland und des Fürstentums Liechtenstein gelten momentan die folgenden Pass- und Visabestimmungen:

  • gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte. Keine Impfvorschriften.
  • Die Bürger anderer Staaten sind verpflichtet, sich beim entsprechenden Konsulat über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen.

8.2 Verantwortung für Einhaltung
Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Wildact macht Sie darauf aufmerksam, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu übernehmen sind und Sie daraus keinen Anspruch auf Minderleistungen oder nicht erbrachten Leistungen gegenüber Wildact haben. 

9. Verantwortlicher Vertragspartner

Wildact Adveture AB, Storberg 4, SE-93395 Arvidsjaur, Tel/fax 0046 (0) 70 631 60 52

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Wildact Adventure AB ist schwedisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Luleå Schweden.

 

Arvidsjaur, 20. Januar 2024